Zusammensetzung

Die Kinder- und Jugendkommission (JuKiKo) wird vom Gemeinderat für vier Jahre gewählt und besteht aus insgesamt fünf bis zehn Mitgliedern. Ein Gemeinderatsmitglied, aktuell die Ressortvorsteherin Soziales und Gesundheit, ist von Amtes wegen Mitglied der Kommission. Die Mitarbeitenden der Jugend- und Gemeinwesenarbeit nehmen von Amtes wegen beratend an den Sitzungen teil, wobei ihnen ein Mitspracherecht zusteht. Die Kommission konstituiert sich im Übrigen selbst.

Aufgaben

Die Kinder- und Jugendkommission ist ein beratendes Organ des Gemeinderates und anderer Behörden in Jugendfragen. Sie befasst sich mit allen Belangen der Kinder- und Jugendpolitik sowie der Kinder- und Jugendarbeit.

Kontakt

Kinder- und Jugendkommission
Dorfstrasse 7
Postfach 113
8197 Rafz
Telefon 044 879 77 40
Fax 044 879 77 00
olivia.wanner@rafz.ch

Personen

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