Swiss Indian Kulturabend am 1. November 2025, temporäre Verkehrsanordnungen
Gestützt auf § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung hat die Abteilung Sicherheit auf Gesuch hin die folgenden temporären Verkehrsanordnungen am Samstag, 1. November 2025, von 12.00 bis 24.00 Uhr, bewilligt:
- Einbahnverkehr: Chüewäg, Abschnitt Im Freie bis Vor Eiche
- Einfahrt verboten: Vor Eiche bis Im Freie
- Einfahrt verboten: Schalmenackerwäg, Abschnitt Tannewäg bis Chüewäg