15. Mai 2026

Gestützt auf Art. 20 und Art. 26 der Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Rafz wird die Nutzung öffentlichen Grundes auf dem Trottoir sowie auf einem Teil der Fahrbahn hinter der Verkehrsinsel zur Verkehrsberuhigung auf der Strasse Chnübrächi, auf Höhe der Liegenschaft Müliacker 20, für das Aufstellen einer 11-m³-Kubikmulde (2.5 m breit und 5 m lang), bewilligt.

Die Bewilligung gilt vom Montag, 18. Mai 2026 bis maximal Montag, 8. Juni 2026. Die Mulde wird jeweils nur tagsüber an dieser Stelle aufgestellt.

Der Fahrzeug- und Fussgängerverkehr ist jederzeit gewährleistet.