Herzlich willkommen! Wir freuen uns, Sie als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter in Rafz begrüssen zu dürfen.

Der Wochenaufenthalt ist innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen zu melden.

Zur Prüfung Ihres Wochenaufenthalts bitten wir Sie, uns die unten aufgeführten Unterlagen per E-Mail an gemeindeverwaltung@rafz.ch zuzustellen. Eine persönliche Vorsprache am Schalter ist nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung

  • Pass oder Identitätskarte zur Identifikation
  • gültiger Ausländerausweis (bei ausländischen Personen)
  • Miet- oder Kaufvertrag (bei Untermiete: Untermietvertrag/Logisbestätigung) Link zum Formular
  • Studienbestätigung/Immatrikulationsbestätigung (nur bei Studium)
  • Arbeitsvertrag/Praktikumsvertrag (nur bei Erwerbstätigkeit)
  • Ausgefüllter Fragebogen Link zum Formular
  • Gültiger Aufenthaltsausweis der Hauptwohnsitzgemeinde (Scann ist ausreichend, Original nicht erforderlich)

Hinweis zum Wochenaufenthalt
Als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter gilt, wer sich zu einem bestimmten Zweck und ohne Absicht des dauernden Verbleibs in der Gemeinde aufhält.

  • Bei Erwerbstätigkeit erfolgt die Überprüfung des Status jährlich
  • Bei Studium erfolgt die Überprüfung alle vier Jahre

Studierende müssen ausserhalb der effektiven Prüfungen stets eine gültige Studien- bzw. Immatrikulationsbestätigung vorweisen können.

Gebühren
Erwerbstätigkeit/andere Gründe: CHF 100.00 pro Jahr
Studium: CHF 100.00 alle vier Jahre

Zugehörige Objekte

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Logisbestätigung (PDF, 17 kB) Download 0 Logisbestätigung
Fragebogen WA (PDF, 51 kB) Download 1 Fragebogen WA