Veranstaltungen in Rafz planen
Sie planen ein Fest, einen Anlass, ein Konzert, einen Markt oder eine öffentliche Veranstaltung in Rafz?
Für viele Veranstaltungen ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich. Damit wir Ihren Anlass prüfen und koordinieren können, bitten wir Sie, das entsprechende Gesuchsformular vollständig einzureichen.
Wann braucht es eine Bewilligung?
Eine Bewilligung ist insbesondere nötig bei:
- öffentlichen Veranstaltungen
- Festwirtschaften
- Musik- oder Sportanlässen
- Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
- Strassensperrungen oder Verkehrsbeeinträchtigungen
- Anlässen mit Festzelten, Bühnen oder temporären Bauten
- Veranstaltungen mit Alkoholausschank
Gesuch einreichen
Bitte reichen Sie das Gesuch möglichst frühzeitig ein.
Folgende Unterlagen können je nach Anlass zusätzlich erforderlich sein:
- Situationsplan
- Sicherheitskonzept
- Verkehrskonzept
- Abfallkonzept
- Zustimmung Grundeigentümer/in
Fristen
Wir empfehlen die Einreichung:
- kleinere Veranstaltungen: mindestens 4 Wochen im Voraus
- grössere Veranstaltungen: mindestens 2–3 Monate im Voraus
Bitte beachten Sie, dass bei verspätet eingereichten Gesuchen eine fristgerechte Bearbeitung und Bewilligung nicht garantiert werden kann.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (Festwirtschaft) (PDF, 151 kB) | Download | 0 | Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (Festwirtschaft) |
| Gesuch um Polizeistundenverlängerung (PDF, 102 kB) | Download | 1 | Gesuch um Polizeistundenverlängerung |
| Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung (PDF, 375 kB) | Download | 2 | Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bevölkerung und Sicherheit | 044 879 77 25 | gemeindeverwaltung@rafz.ch |