Neue Zuschüsse im Bereich Betreuung und Hilfsmittel seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 ist im Kanton Zürich die neue Zusatzleistungsverordnung in Kraft. Rentnerinnen und Rentner mit Ergänzungsleistungen zur AHV erhalten neu Zuschüsse zu Leistungen im Bereich Betreuung und Hilfsmittel. Die Betreuung im Alter zu Hause wird damit gestärkt.

Um Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse zu erhalten, muss eine von der Gemeinde benannte Stelle eine Bedarfsabklärung durchführen (Bedarfsbescheinigungsstelle). Die Gemeinde Rafz hat die Pro Senectute Kanton Zürich mit den Abklärungen beauftragt. Pro Senectute ist die Fachstelle für freiwillige Sozialberatung für Menschen ab 60 Jahren.

Zuständig ist das Dienstleistungszentrum Unterland und Furttal der Pro Senectute Kanton Zürich. Diese führt die Abklärung über den Betreuungs- und Hilfsmittelbedarf durch. Ebenfalls werden Beratungen bei der Antragsstellung und – falls angezeigt – in der Umsetzung zur Verfügung gestellt. Die Bedarfsabklärung findet bei der betroffenen Person zu Hause statt. Termine dürfen direkt mit dem Dienstleistungszentrum vereinbart werden: 058 451 53 00.

Die Abklärung ist vertraulich und wird kostenlos durchgeführt. Die Kosten werden von der Gemeinde Rafz übernommen.