Steuern - Bestellung Einzahlungsscheine
Bitte zahlen Sie die Steuern nur mit den vom Steueramt vorgedruckten Einzahlungsscheinen (mit QR-Code und Referenznummer). Gerne stellen wir Ihnen gegen Bestellung Einzahlungsscheine zu. Zum Bestellen klicken Sie unten auf "Online-Dienste" und füllen das Bestellformular aus.
Mit der Zustellung der Einzahlungsscheine werden keine Ratenzahlungen oder Stundungen gewährt. Ratenzahlungs- oder Stundungsgesuche sind mit einem schriftlichen Antrag und Begründung beim Steueramt einzureichen.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 879 77 55 | steueramt@rafz.ch |