Bitte zahlen Sie die Steuern nur mit den vom Steueramt vorgedruckten Einzahlungsscheinen (mit QR-Code und Referenznummer). Gerne stellen wir Ihnen gegen Bestellung Einzahlungsscheine zu. Zum Bestellen klicken Sie unten auf "Online-Dienste" und füllen das Bestellformular aus.

Mit der Zustellung der Einzahlungsscheine werden keine Ratenzahlungen oder Stundungen gewährt. Ratenzahlungs- oder Stundungsgesuche sind mit einem schriftlichen Antrag und Begründung beim Steueramt einzureichen.

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