Erwägen Sie den Verkauf einer Liegenschaft?

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über die bei Handänderungen von Liegenschaften anfallenden Grundsteuern.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Steuererhebung finden Sie im kantonalen Steuergesetz (§§ 205 ff.).

Die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer können Sie hier ausfüllen und ausdrucken.

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