9. Februar 2024

Mit Beschluss Nr. 2024-17 vom 6. Februar 2024 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe gemäss § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

Fr. 205'390.-- für die Werterhaltung 2024 der Kanalisation gestützt auf das Jahresprogramm 2024 des Ingenieurbüros Gujer AG

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Er kann auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“).

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.