23. April 2024

Das bestehende Reglement über die schulergänzenden Tagesstrukturen wurde überarbeitet. Mit Beschluss Nr. 23/24-34 vom 15. April 2024 hat die Schulpflege verschiedene Änderungen im Reglement genehmigt und per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt.

Der Beschluss und das Reglement liegen während der Rekursfrist bei der Schulverwaltung Rafz, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“ und „Rechtssammlung“).

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.