26. April 2024

Mit Beschlüssen Nr. 2024-65 und Nr. 2024-66 vom 16. April 2024 hat der Gemeinderat folgende Kredite als gebundene Ausgaben gemäss § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

Fr. 3'510'000.-- für die Sanierung des Traktes D der Schulanlage Schalmenacker
Fr. 8'920'000.-- für die Sanierung der Trakte B, C und U der Schulanlage Schalmenacker

Die Beschlüsse liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Sie können auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“).

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.