Gültigkeitsprüfung der Einzelinitiative von Beat Hauser zur Änderung der Gemeindeordnung betreffend „nachträgliche Urnenabstimmungen“ und Anordnung der Urnenabstimmung auf Sonntag, 18. Mai 2025

11. Februar 2025

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2025-15 vom 4. Februar 2025 die Gültigkeit der Einzelinitiative zur Änderung der Gemeindeordnung betreffend „nachträgliche Urnenabstimmungen“ festgestellt und die Urnenabstimmung darüber auf Sonntag, 18. Mai 2025 angeordnet. Er verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. Eine Vorberatung an der Gemeindeversammlung findet nicht statt.

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Er kann auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“).

Gegen die Feststellung der Gültigkeit der Einzelinitiative sowie die Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.