Einladung zur Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025
Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Rafz werden zur
Gemeindeversammlung
am Montag, 1. Dezember 2025, 19.30 Uhr, im Zentrum Tannewäg, Tannewäg 28, Rafz
eingeladen. Folgende Geschäfte werden behandelt:
- Bewilligung eines Rahmenkredites für die Umsetzung der Schulraumstrategie 2026 bis 2036, Variantenabstimmung, Vorberatung zuhanden Urnenabstimmung
- Genehmigung des Budgets 2026 der Politischen Gemeinde Rafz und Festsetzung des Steuerfusses auf 113 % (wie bisher)
- Einzelinitiative „Einführung einer 20er-Zone (Begegnungszone) für die Strasse Bollebärg in Rafz“
- Erneuerungswahl der Mitglieder des Wahlbüros Rafz für die Amtsdauer 2026 bis 2030
- Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes
Aktenauflage, Stimmregister und Anfragen
Die Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung, d.h. ab Montag, 17. November 2025 in der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Ebene 3, während der Öffnungszeiten des Gemeindehauses zur Einsichtnahme auf. Sie können zudem auf der Website www.rafz.ch in der Rubrik „Gemeindeversammlungen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Der Beleuchtende Bericht wird interessierten Personen auf Verlangen kostenlos zugestellt. Anfragen von allgemeinem Interesse sind gemäss § 17 des Gemeindegesetzes spätestens zehn Arbeitstage (bis Montag, 17. November 2025) vor der Gemeindeversammlung dem Gemeinderat schriftlich und von der anfragenden Person unterzeichnet einzureichen.
Stimmberechtigung
Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte.
Apéro
Nach der Gemeindeversammlung sind alle zum Apéro eingeladen.
Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Personen
Für mobilitätseingeschränkte Personen stellt der Verein 55plus-rafz gratis einen Fahrdienst zur Verfügung. Buchungen werden spätestens zwei Tage im Voraus unter 079 575 81 97 entgegengenommen (Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr).
Der Gemeinderat freut sich über Ihre Teilnahme.