Fristerstreckungsgesuche sind vor dem 31. März einzureichen. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristerstreckungen mehr erteilt werden.

Sie möchten die Frist zur Einreichung der Steuererklärung über den 31. März hinaus verlängern?

Die Frist kann in Ausnahmefällen bis längstens 30. November erstreckt werden.

Senden Sie diesen Verlängerungsantrag ab, wir prüfen ihn. Ohne Gegenbericht des Steueramtes gilt der beantragte Termin als bewilligt.

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