28. April 2026

Gestützt auf Art. 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes sowie § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung hat die Abteilung Sicherheit auf Gesuch hin der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Rafz die folgende Bewilligung erteilt:

Chilegass, im Abschnitt vom Ifang bis zum Velounterstand der Kirche, ist am Sonntag, 10. Mai 2026, zwischen 09.00 und 14.00 Uhr, für Fahrzeuge gesperrt.