Temporäre Verkehrsanordnung "Tannewäg", Schulhaus Schalmenacker
Gestützt auf § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung hat die Abteilung Sicherheit verfügt, den Tannewäg im Abschnitt Bölli bis Imstlerwäg während der Umbauphase des Schulhauses Götze mit einem beidseitigen Halteverbot zu versehen. Dauer der Verkehrsanordnung: 3. November 2023 bis 30. April 2025.