24. Oktober 2025

Mit Beschluss Nr. 2025-137 vom 21. Oktober 2025 hat der Gemeinderat die Wassergebühren 2026 festgesetzt (unverändert gegenüber 2025):

  • Grundgebühr pro Wasserzähler: Fr. 78.-- exkl. MWST
  • Mengengebühr pro m3 bezogenes Trinkwasser: Fr. 1.30 exkl. MWST

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Er kann auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“).

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.