6. Februar 2026

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2026-7 vom 3. Februar 2026 die Gültigkeit der Einzelinitiative "Verbot von lärmendem Feuerwerk" als ausgearbeiteter Entwurf festgestellt. Die Beschlussfassung über die Einzelinitiative erfolgt an der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026.

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Er ist dieser amtlichen Publikation zudem unten angefügt.

Gegen die Feststellung der Gültigkeit der Einzelinitiative kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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GRB 2026-7, Einzelinitiative Verbot von lärmendem Feuerwerk, Gültigkeitsprüfung (PDF, 197 kB) Download 0 GRB 2026-7, Einzelinitiative Verbot von lärmendem Feuerwerk, Gültigkeitsprüfung