Temporäre Sperrung Fusswegverbindung Stadthof–Chrischonawäg
Infolge des Unwetters vom 30. Juni 2026 besteht die Gefahr, dass lose Dachziegel oder andere Gegenstände vom Dach des Gebäudes entlang der Fusswegverbindung Stadthof–Chrischonawäg herabfallen.
Gestützt auf § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung sowie Art. 26 der Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Rafz hat die Abteilung Sicherheit die folgende Sperrung
Die Fusswegverbindung vom Stadthof zum Chrischonawäg wird aus Sicherheitsgründen vom Freitag, 3. Juli 2026 bis auf Weiteres gesperrt.