Sozialbehörde
Zusammensetzung
Die Sozialbehörde besteht mit dem Präsidium aus fünf Mitgliedern. Der/die Präsident/in ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates. Im Übrigen konstituiert sich die Behörde selbst.
Aufgaben
Die Sozialbehörde ist für das Sozial- und Asylwesen zuständig.
Für den Bereich Vormundschaft ist seit 1. Januar 2013 die Kindes- und Erwachsenschutzbehörde (KESB) Bülach Nord, Feldstrasse 99, 8180 Bülach, http://www.kesb-zh.ch/buelach-nord zuständig.
Kontakt
SozialbehördeDorfstrasse 7
Postfach 113
8197 Rafz
Telefon 044 879 77 40
Fax 044 879 77 00
olivia.wanner@rafz.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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