Sozialbehörde
Die Sozialbehörde besteht aus einem Mitglied des Gemeinderates als Präsidentin bzw. Präsident und vier weiteren Mitgliedern. Im Übrigen konstituiert sich die Behörde selbst.
Die Sozialbehörde ist für das Sozial- und Asylwesen zuständig.
Für den Bereich Vormundschaft ist seit dem 1. Januar 2013 die Kindes- und Erwachsenschutzbehörde (KESB) Bülach Nord, Grenzstrasse 10, 8180 Bülach, kesb-zh.ch/standorte/buelach-nord/ zuständig.
Kontakt
SozialbehördeDorfstrasse 7
Postfach 113
8197 Rafz
Telefon 044 879 77 40
Fax 044 879 77 00
olivia.wanner@rafz.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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