Abmeldung/Wegzug Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)
Ein Wegzug muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen gemeldet werden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder per E-Mail erfolgen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Kopie Ihres Ausweises
- Genaue Angabe des Wegzugdatums bzw. Rückkehr an den Hauptwohnsitz
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 044 879 77 25 | gemeindeverwaltung@rafz.ch |