Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (Festwirtschaft)
Für vorübergehend bestehende Betriebe, die nicht länger als ein Monat dauern, können befristete Patente erteilt werden.
Das Anbieten von Steh- und Sitzplätzen zum Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort braucht eine Bewilligung. Ausgenommen sind alkoholfreie Festwirtschaften mit bis zu 10 Steh- oder Sitzplätzen.
Bitte beachten Sie, dass das Gesuch mindestens vier Wochen vor dem Anlass, eingereicht werden.
Kosten
Veranstaltungen, deren Erlös vollumfänglich einem gemeinnützigen Zweck zukommt oder die nicht gewinnorientiert sind gebührenfrei.
Eintägige Veranstaltungen von Rafzer Vereinen und Organisationen sowie Mitgliedern der Vereinigung Pro Rafz während der normalen Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe (05.00 bis 24.00 Uhr) sind gebührenfrei
Sonstige gewinnorientierte eintägige Veranstaltungen kosten 80 Franken.
Sonstige gewinnorientierte mehrtägige Veranstaltungen kosten 100 Franken.
Zugehörige Objekte
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| Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (Festwirtschaft) (PDF, 151 kB) | Download | 0 | Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (Festwirtschaft) |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sicherheit | 044 879 77 20 | sicherheit@rafz.ch |