Sie möchten sich in einer anderen Stadt/Gemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden?

Dazu benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis. Dieses Dokument bestätigt, dass sich Ihr gesetzlicher Wohnsitz weiterhin in Rafz befindet. Der Aufenthaltsausweis muss bei der Anmeldung als Wochenaufenthalter/in in der gewünschten Gemeinde vorgelegt werden.

Der Aufenthaltsausweis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann bei einem nicht-erwerbstätigen Aufenthalt, zum Beispiel für Ausbildung oder Studium, höchstens bis zu vier Jahre gültig sein.

Bestellen Sie Ihren Aufenthaltsausweis bequem online und erhalten Sie diesen automatisch nach wenigen Tagen per Post zugeschickt.

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