Polizeistundenverlängerung
Gastwirtschaftsbetriebe müssen grundsätzlich zwischen 00.00 Uhr und 05.00 Uhr geschlossen bleiben. In begründeten Fällen kann eine Verlängerung der Öffnungszeit beziehungsweise eine Hinausschiebung der Schliessungsstunde bewilligt werden.
Gesuche sind mindestens zwei Wochen vor dem Anlass bei der Abteilung Sicherheit einzureichen. Die Bewilligung kann für das ganze Jahr oder befristet für einzelne Anlässe beantragt werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Gesuch um Polizeistundenverlängerung (PDF, 102 kB) | Download | 0 | Gesuch um Polizeistundenverlängerung |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sicherheit | 044 879 77 20 | sicherheit@rafz.ch |