Ihr Weg zur Einbürgerung

Auf der Website des Gemeindeamtes ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gegeben sind und welches Verfahren zur Anwendung kommt.

Ordentliche Einbürgerung

Für die ordentliche Einbürgerung sind die Gemeinden, der Kanton Zürich und der Bund zuständig. Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre und ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation.

Für folgende Personen kommt die ordentliche Einbürgerung infrage:

  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer.
  • Wir sind eine ausländische Familie.
  • Ich bin Ausländerin oder Ausländer und nicht verheiratet.
  • Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin.
  • Ich bin Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer.
  • Ich bin Ausländer und lebe mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Ich bin Ausländerin und lebe mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft.

Mit dem Self Check des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.

Teil der Voraussetzungen sind:

Diese Nachweise sind zusammen mit dem Gesuch einzureichen. Der Nachweis kann bei der Berufsschule BülachExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. werden (kostenpflichtig).

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie Ihr Gesuch onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einreichen.

Weitergehende Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie auf der Webseite des Gemeindeamtes des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Erleichterte Einbürgerung

Für folgende Personen kommt die erleichterte Einbürgerung infrage:

  • Ich bin Ausländer/in und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
  • Ich bin Ausländer/in und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
  • Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
  • Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
  • Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).

Genauere Informationen sowie die Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite des Gemeindeamtes des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Das Gesuchsformular können Sie direkt beim Eidgenössischen Staatssekretariat für Migration SEM beziehen.

Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern

Sie sind Schweizer Bürgerin oder Bürger und möchten das Bürgerrecht der Gemeinde Rafz erwerben? Das Gesuchsformular finden Sie unter "Online-Dienste".

Die Voraussetzungen zum Erwerb des Rafzer Bürgerrechts sind:

  • Sie sind Schweizer oder Schweizerin
  • Sie leben seit mindestens zwei Jahren in Rafz
  • Sie erfüllen Ihre Zahlungsverpflichtungen
  • Sie haben keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen

Zugehörige Objekte

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Gesuch Einbürgerung von Schweizern (PDF, 134 kB) Download 0 Gesuch Einbürgerung von Schweizern