Grundstückgewinnsteuer
Erwägen Sie den Verkauf einer Liegenschaft?
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über die bei Handänderungen von Liegenschaften anfallenden Grundsteuern.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Steuererhebung finden Sie im kantonalen SteuergesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (§§ 205 ff.).
Die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer können Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ausfüllen und ausdrucken.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steueramt | 044 879 77 55 | steueramt@rafz.ch |