5. September 2025

Freitag, 26. September 2025, 10.00 Uhr, bis Montag, 29. September 2025, 10.00 Uhr

Gestützt auf § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung hat die Kantonspolizei Zürich mit Verfügung vom 9. Juli 2025 auf Gesuch hin für die Herbstmesse die folgenden temporären Verkehrsanordnungen bewilligt:

Allgemeines Fahrverbot
Bergstrasse: Teilstück ab Höhe Forsthütte Grundforen bis Verzweigung Märktgass
Bahnhofstrasse: Teilstück zwischen der Märktgass und der Landstrasse

Ausnahmen nach Weisungen der Ordnungsorgane für:
-  notwendige Fahrten im Zusammenhang mit der Veranstaltung
-  Zubringerdienste für Anwohner

Parkverbot (beidseitig)
Badener-Landstrasse und Landstrasse: Teilstück ab der Einmündung Hegi bis zur Bahnhofstrasse

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h
Badener-Landstrasse: auf Höhe Einmündung Hüslihofstrasse (Feldhof) im Parkplatzbereich auf einer Länge von ca. 500 Metern

Weiter hat die Abteilung Sicherheit der Gemeinde Rafz gestützt auf § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung die folgenden temporären Verkehrsanordnungen getroffen:

Aufhebung Parkverbot
Schwimmbadstrasse

Strassensperrung
Chilegass, Abschnitt Häslerwäg bis Oberdorf
Oberdorf, Teilstück bis Schränn
Dorfstrasse
Verzweigung Brüelgass/Dorfstrasse
Hegi und Märktgass

Zufahrt für Anwohner/Festgelände
Die Zufahrt ist bis am Freitag, 26. September 2025, 10.00 Uhr, gewährleistet. Die Anwohner werden gebeten, nach Möglichkeit den Ersatzparkplatz für die Anwohner frühzeitig zu nutzen.

Aufhebung Verbot für Motorwagen und Motorräder
Brüelgass, Kiesweg Abschnitt Brüel bis Chilewise in beiden Richtungen
Chilewise bis Brüelgass Nr. 13/15 in beiden Richtungen

Ausnahmen nach Weisungen der Ordnungsorgane für:
-  notwendige Fahrten im Zusammenhang mit der Veranstaltung
-  Zubringerdienste für Anwohner

Einbahnverkehr 
Samstag, 27. September 2025, 08.00 Uhr, bis Montag, 29. September 2025, 10.00 Uhr:
Chüewäg in Fahrtrichtung Scheidwäg
Wisegass in Fahrtrichtung Chilegass
Schwimmbadstrasse in Fahrtrichtung Hüslihof

Öffnung Rietgass/Bergstrasse
Die Absperrpfosten werden entfernt, um den Zugang in die Quartiere Götze zu gewährleisten.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 60 km/h
Elkerwäg: ab Einmündung Obere Ifang
Wisegass: ab Einmündung Brüelgass
Schwimmbadstrasse
 

Temporäre Verkehrsanordnungen
Temporäre Verkehrsanordnungen