Publikation Strassenbauprojekt "Ausbau Chüewäg", Öffentliche Planauflage nach §§ 16 und 17 StrG
Strassenbauprojekt „Ausbau Chüewäg"
Öffentliche Planauflage nach §§ 16 und 17 StrG
Am 2. April 2019 genehmigte der Gemeinderat das Strassenbauprojekt „Ausbau Chüewäg, Abschnitt Kreuzung Scheidwäg/Im Freie bis Saalsporthalle Schalmenacker", zuhanden der öffentlichen Auflage und Mitwirkung.
Das Strassenbauprojekt wird während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Bau und Liegenschaften, Ebene 3, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz öffentlich aufgelegt und kann zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Die Planauflage dauert vom Freitag, 5. April bis Montag, 6. Mai 2019.
Gegen das Strassenbauprojekt kann innerhalb der Auflagefrist (Datum des Poststempels) beim Gemeinderat Rafz, Dorfstrasse 7, Postfach 113, 8197 Rafz, schriftlich Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache hat schriftlich zur erfolgen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 kantonales Strassengesetz [StrG]; §§ 21 ff. kantonales Verwaltungsrechtspflegegesetz [VRG]).
Zugehörige Objekte
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