4. Oktober 2019

Der Gemeinderat hat, gestützt auf die Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Rafz vom 4. Dezember 2017, mit GRB Nr. 323 vom 1. Oktober 2019 den Gebührentarif in verschiedenen Verwaltungsbereichen angepasst und per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.

 

Aktenauflage

Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Kanzlei, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Gemeinderat Rafz