Werkgebühren 2020
Der Gemeinderat hat mit GRB Nr. 328 vom 15. Oktober 2019 die nachfolgenden Werkgebühren der eigenwirtschaftlichen Betriebe der Politischen Gemeinde Rafz exklusiv Mehrwertsteuer für das Kalenderjahr 2020 festgelegt:
Antennenanlage
monatliche Antennengebühr (exkl. Urheberrecht) Fr. 8.-- (unverändert)
Plombierungskosten inkl. Deplombierung Fr. 100.-- (unverändert)
Wasserversorgung
Grundgebühr pro Ablesestelle Fr. 60.-- (unverändert)
Verbrauchsgebühr pro m3 bezogenes Trinkwasser Fr. 1.-- (unverändert)
Abwasserentsorgung
Grundgebühr pro gewichtete Parzellenfläche in m2 Fr. 0.06 (unverändert)
Mengengebühr pro m3 verbrauchtes Frischwasser Fr. 0.60 (unverändert)
Abfallbeseitigung
Kehrichtsgebühr pro Haushalt und Gewerbebetrieb Fr. 0.-- (unverändert)
Aktenauflage
Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Kanzlei, Ebene 3, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.