18. Oktober 2019

Der Gemeinderat hat mit GRB Nr. 328 vom 15. Oktober 2019 die nachfolgenden Werkgebühren der eigenwirtschaftlichen Betriebe der Politischen Gemeinde Rafz exklusiv Mehrwertsteuer für das Kalenderjahr 2020 festgelegt:

Antennenanlage

monatliche Antennengebühr (exkl. Urheberrecht) Fr. 8.-- (unverändert)

Plombierungskosten inkl. Deplombierung Fr. 100.-- (unverändert)

Wasserversorgung

Grundgebühr pro Ablesestelle Fr. 60.-- (unverändert)

Verbrauchsgebühr pro m3 bezogenes Trinkwasser Fr. 1.-- (unverändert)

Abwasserentsorgung

Grundgebühr pro gewichtete Parzellenfläche in m2 Fr. 0.06 (unverändert)

Mengengebühr pro m3 verbrauchtes Frischwasser Fr. 0.60 (unverändert)

Abfallbeseitigung

Kehrichtsgebühr pro Haushalt und Gewerbebetrieb Fr. 0.-- (unverändert)

 

Aktenauflage

Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Kanzlei, Ebene 3, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.