Einbürgerung von Schweizern
- mindestens zwei Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde Rafz
- Fähigkeit zur wirtschaftlichen Erhaltung (unter anderem kein Bezug von Sozialhilfe, keine Betreibungen oder Verlustscheine, keine Steuerausstände)
- beachten der Rechtsordnung (unter anderem kein Eintrag im Strafregister, kein hängiges Strafverfahren)
Das entsprechende Gesuchsformular können Sie nachfolgend herunterladen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sicherheit | 044 879 77 20 | sicherheit@rafz.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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