Abstimmung Kanton und Gemeinde
Informationen
- Datum
- 18. Mai 2025
- Lokalität
Gemeindehaus, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz
- Kontakt
- Gemeindeschreiber Manfred Hohl
Kommunale Vorlagen
Einzelinitiative von Beat Hauser zur Änderung der Gemeindeordnung betreffend „nachträgliche Urnenabstimmungen“
- Beschreibung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2025-15 vom 4. Februar 2025 die Gültigkeit der Einzelinitiative zur Änderung der Gemeindeordnung betreffend „nachträgliche Urnenabstimmungen“ festgestellt und die Urnenabstimmung darüber auf Sonntag, 18. Mai 2025 angeordnet. Er verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. Eine Vorberatung an der Gemeindeversammlung findet nicht statt.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Rafz werden eingeladen, die Einzelinitiative zu prüfen und die folgende Abstimmungsfrage mit Ja oder Nein zu beantworten:
Stimmen Sie der Einzelinitiative von Beat Hauser zur Änderung der Gemeindeordnung betreffend „nachträgliche Urnenabstimmungen“ zu?
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Initiative
Name | |||
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GRB 2025-15, Gültigkeitsprüfung Einzelinitiative nachträgliche Urnenabstimmungen und Anordnung Urnenabstimmung vom 18.05.2025 (PDF, 165.29 kB) | Download | 0 | GRB 2025-15, Gültigkeitsprüfung Einzelinitiative nachträgliche Urnenabstimmungen und Anordnung Urnenabstimmung vom 18.05.2025 |
Gültigkeitsprüfung Einzelinitiative nachträgliche Urnenabstimmungen und Anordnung Urnenabstimmung vom 18.05.2025 (PDF, 99.24 kB) | Download | 1 | Gültigkeitsprüfung Einzelinitiative nachträgliche Urnenabstimmungen und Anordnung Urnenabstimmung vom 18.05.2025 |
Einzelinitiative nachträgliche Urnenabstimmungen, Beleuchtender Bericht für Urnenabstimmung vom 18.05.2025 (PDF, 218.29 kB) | Download | 2 | Einzelinitiative nachträgliche Urnenabstimmungen, Beleuchtender Bericht für Urnenabstimmung vom 18.05.2025 |