Neuverpachtung Gemeindeland
Die Politische Gemeinde Rafz verpachtet ab 1. Januar 2026 zwei landwirtschaftliche Flächen. Die Angaben der Grundstücke und Vergabekriterien sind der nachfolgenden Publikation zu entnehmen.
Interessenten werden gebeten, sich unter Angabe des aktuell bewirtschafteten Landes (Spezialkulturen, Acker-, Wies- oder Rebland inkl. Fläche) schriftlich bis 30. Juni 2025 für die Neuvergabe per E-Mail an immobilien@rafz.ch oder per Post bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Immobilien, Dorfstrasse 7, Postfach 113, 8197 Rafz, zu bewerben.
Zugehörige Objekte
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Neuverpachtung Gemeindeland, Publikation (PDF, 316.04 kB) | Download | 0 | Neuverpachtung Gemeindeland, Publikation |