Für rechtsgültige elektronische Eingaben an die Gemeinde Rafz hat der Gemeinderat IncaMail als massgeblichen Kanal bezeichnet. Dafür stehen folgende beiden E-Mail-Adressen zur Verfügung:

  • Schulische Themen: schule.verwaltung@rafz.ch
  • Alle anderen Themen: kanzlei@rafz.ch

Sie finden diese Adressen auch im eGov-Verzeichnis von IncaMail.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen (PDF mit QES).

Als alternativer Kanal für spezifische Anliegen (Gesuche, Anfragen etc.) dient der Online-Schalter der Gemeindeverwaltung.

Erläuterungen zur Erreichbarkeit für elektronische Eingaben

Der Kantonsrat hat am 30. Oktober 2023 ohne Gegenstimme eine Teilrevision des VRG und somit
die Einführung von elektronischen Verfahrenshandlungen verabschiedet. Die Vorlage tritt
per 1. Januar 2027 in Kraft schafft mittels notwendiger Änderungen am VRG sowie weiteren Gesetzen die
Grundlagen für einen durchgängigen, rechtsverbindlichen elektronischen Behördenverkehr
im Kanton Zürich.

Gemeinden und Städte müssen daher sicherstellen, dass sie elektronische Eingaben von Privaten und anderen Behörden empfangen können. Sie müssen hierzu einen massgeblichen Kanal bezeichnen, über den Eingaben elektronisch übermittelt werden können.