23. Januar 2026

Gestützt auf § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung hat die Abteilung Sicherheit auf Gesuch hin die Bewilligung erteilt, die Strasse im Bereich Märktgass 6 und Hegi 1 in der Zeit von Dienstag, 03.02.2026 bis Donnerstag, 05.02.2026, für zwei Sondierungsbohrungen zu nutzen (s. Anhang).

Der Zugang für Fussgänger ist jederzeit gewährleistet.

Zugehörige Objekte

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Info Sondierungen AnwohnerInnen (PDF, 151 kB) Download 0 Info Sondierungen AnwohnerInnen